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BayObLG - Entscheidung vom 14.03.2002

4 St RR 8/02

Normen:
AO § 92 § 370 Abs. 1 Nrn. 1, 2

Fundstellen:
BayObLGSt 2002, 54
NStZ 2002, 553
wistra 2002, 393

Der Angeklagte ist seit 1992 als selbständiger Projektentwickler gewerblich tätig. Er ermittelt als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Im Juli 1990 erhielt er eine Maklerprovision in [...]
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