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BVerwG - Entscheidung vom 03.12.2002

3 B 160.02

Wie der Antragsteller selbst nicht verkennt, ist der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Juli 2002, der die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen [...]
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