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BVerfG - Entscheidung vom 14.06.2002

2 BvQ 32/02

Normen:
StPO § 295
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1

I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Aussetzung einer laufenden Hauptverhandlung in einem Wirtschaftsstrafverfahren bis zu einer positiven Entscheidung über sein Anschlussbegehren als [...]
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