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BVerfG - Entscheidung vom 14.05.2002

2 BvR 499/02

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
StGB § 56b Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 264

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. 1. Der für die Frage der [...]
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