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BVerfG - Entscheidung vom 29.03.2002

2 BvR 401/02

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1
StPO § 170

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie genügt nicht den an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zu stellenden Anforderungen (vgl. §§ 23 Abs. [...]
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