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BVerfG - Entscheidung vom 01.03.2002

2 BvR 971/00

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1
AO § 370 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2002, 1941
NStZ 2002, 373
NStZ 2002, 484

Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Soweit die Beschwerdeführerin geltend [...]
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