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AG Dortmund - Entscheidung vom 21.03.2002

257 IK 17/00

Fundstellen:
NZI 2002, 448
ZInsO 2002, 685

Die Erinnerung des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgericht Dortmund vom 21.02.2002 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Schuldner. Die zulässige Erinnerung des Schuldners vom [...]
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