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VGH Hessen - Entscheidung vom 16.03.2001

12 TE 2960/00

Normen:
GKG § 13 Abs. 1
AuslG § 55

Fundstellen:
AGS 2001, 275

Die auf die Heraufsetzung des Streitwerts von 1.000,-- DM auf mindestens 4.000,-- DM gerichtete Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet (§ [...]
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