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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 23.05.2001

3 S 815/00

Normen:
LGebG § 7
LGebG § 8
VO Kultusministerium v. 19.03.1962 i.d.F. v. 18.01.1963 § 1
VO Innenministerium v. 05.07.1962 § 1 Abs. 1
bad. VerwGebG 1923 § 1
bad. VerwGebG 1923 § 5 Abs. 1 lit. a
bad. VerwGebG 1923 § 14 Nr. 3
bad. VerwGebG 1923 § 25
bad. BauGebO 1936 § 1 I
bad. BauGebO 1936 § 1 IV Abs. 4 lit. c
bad. LBO 1935 § 111
bad. LBO 1935 § 123 Abs. 1
bad. LBO 1935 § 143
GebVerz Nr. 76.1.1

Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Gebühren und Auslagen in Bausachen sowie gegen eine Widerspruchsgebühr. Im März 1998 beantragte der Kläger, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, bei der [...]
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