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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.10.2001

2 S 88/01

Normen:
RGebStV (1991) § 1 Abs. 3
GG Art. 3
GG Art. 20 Abs. 3

Fundstellen:
AfP 2002, 350
DVBl 2002, 927
ZUM-RD 2002, 270

Die Klägerin, ein Autoherstellerfirma, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte. Der beklagte Rundfunk - Südwestrundfunk - stellte mit Bescheid vom [...]
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