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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.04.2001

10 S 2438/00

Normen:
BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1
BImSchG § 24
BImSchG § 52
BImSchGZuVO § 1 Abs. 3
LVwVG § 22

Fundstellen:
UPR 2001, 318

Die vom Senat zugelassene Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass der Antragstellerin, einer Kommune, kein vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der [...]
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