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VG Stuttgart - Entscheidung vom 20.11.2001

6 K 1307.01

Normen:
AufenthG/EWG § 7 Abs. 1 § 12 Abs. 1, Abs. 3
AuslG § 47 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 § 48 Abs. 1
BtMG § 29
EG Art. 18 Abs. 1 Art. 39 Abs. 3 Art. 49
Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (ABl. 1964,Nr. 56, S. 850) Art. 3 Art. 9 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1115
InfAuslR 2002, 66

Anmerkung: Beichel, InfAuslR 2002, 457; siehe hierzu auch das Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - Rs C-482/01; Rs C-493/01 -. FamRZ 2002, 1115 InfAuslR 2002, 66 [...]
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