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SchlHOLG - Entscheidung vom 02.03.2001

15 UF 257/99

Normen:
BGB § 1587b Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 264

I. Die Beschwerde betrifft den Versorgungsausgleich und dabei insbesondere die Frage, inwieweit dem Gesetz ein Vorrang des Splittings (§ 1587 b Abs. 1 BGB ) vor der Ausgleichsform des Quasisplittings (§ 1587 b Abs. 2 [...]
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