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SchlHOLG - Entscheidung vom 25.06.2001

16 W 136/01

Normen:
ZPO § 141 § 380 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 362

Die nach §§ 141 , 380 Abs. 3 analog ZPO zulässige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die zur Sachverhaltsaufklärung zum Verhandlungstermin am 9. Mai [...]
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