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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 01.02.2001

4 U 114/00

Normen:
ZPO § 187 § 929 Abs. 2 § 936 § 187 S. 2, S. 1 § 945 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 408
wrp 2001, 434

Die Berufung ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Die bei einstweiligen Verfügungen durch Parteizustellung zu wahrende Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 [...]
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