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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.05.2001

9 U 18/01

Normen:
BGB § 278
TDG § 3 § 5 Abs. 3 § 3 Nr. 1
ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2001, 231

Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung von Telefongebühren. Die Klägerin ist eine Telefon-Provider-Firma. Sie bietet für bei ihr angemeldete Kunden unter anderem einen Call-by-Call-Service. Der Beklagte hat [...]
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