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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 03.05.2001

1 U 95/00

Normen:
LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 1 § 52 Abs. 1 Nr. 9 § 17 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 839 Abs. 3 § 839
GG Art. 34
ZPO § 253 Abs. 3 Nr. 1 § 176 § 120 Nr. 1 § 184 Abs. 1 § 91 § 708 Nr. 10 § 711
PolG BaWü § 33
LandespresseGLandespresseG BaWü § 4 § 4 Abs. 4 § 4 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2
AGLMBG § 13 § 15

Fundstellen:
GewArch 2002, 72
NJW-RR 2002, 1597
OLGReport-Stuttgart 2002, 309
VersR 2003, 206

Die Klägerin verlangt vom beklagten L Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung. Die Klägerin ist durch Umwandlung der früheren K 'G' GmbH in eine KG, nämlich die K 'G' [...]
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