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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 03.07.2001

8 W 569/00

Normen:
ZPO § 829 § 850c § 850e Nr. 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 184
InVo 2001, 453
JurBüro 2001, 656
MDR 2002, 294
OLGReport-Stuttgart 2001, 440

1. Die beiden Gläubiger - geschiedene Ehefrau und gemeinsamer Sohn des Schuldners - haben zur Durchsetzung ihrer titulierten Unterhaltsansprüche einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, durch den das [...]
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