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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 17.09.2001

16 UF 383/01

Normen:
BGB § 1603
InsO §§ 258 ff.

Fundstellen:
FamRZ 2002, 982
ZInsO 2002, 140

Die beabsichtigte Berufung der Klägerin wäre zwar an sich statthaft, hat jedoch keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO ). Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die zutreffenden Ausführungen im [...]
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