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OLG Rostock - Entscheidung vom 21.03.2001

2 U 55/00

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 1004
ZPO §§ 915 ff. § 97 Abs. 1

Fundstellen:
DZWIR 2002, 73
ZIP 2001, 793

Die Parteien streiten über die Befugnis der Verfügungsbeklagten, den Namen der Verfügungsklägerin in ihrem sog. Schuldnerspiegel im Internet einzustellen. Unter dem 21.6.00 erhielt die Verfügungsklägerin ein [...]
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