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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.05.2001

10 WF 1851/01

Normen:
BGB § 1629 §§ 1601 ff.
ZPO § 767

Fundstellen:
FamRZ 2002, 407
NJW-RR 2002, 1158
OLGR-Nürnberg 2001, 280

Die zulässige Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe ist in der Sache begründet. Der in dem Scheidungsverfahren 2 F 457/95 von den Parteien in einem einstweiligen Anordnungsverfahren vereinbarte [...]
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