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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 05.03.2001

11 WF 320/01

Normen:
ZPO § 606 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
EGBGB Art. 5 Art. 17 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 324
OLGR-Nürnberg 2001, 232

Die statthafte Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Im Ergebnis zutreffend, hat das Familiengericht der Antragstellerin Prozeßkostenhilfe für ihren Scheidungsantrag versagt, da dieser keine hinreichende [...]
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