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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 17.01.2001

Ws 27/01

Normen:
StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3
StPO § 454 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 10.12.2000 gegen den Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 06.12.2000 war als unzulässig zu verwerfen, weil der [...]
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