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OLG Naumburg - Entscheidung vom 13.06.2001

8 WF 98/01

Normen:
ZPO § 888
BGB § 260 § 1379 Abs. 1

I. Mit gerichtlichem Vergleich vom 01. Februar 2000 verpflichteten sich die Parteien, einander bis zum 22. Februar 2000 - durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses - eine Auskunft über den Bestand ihres [...]
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