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OLG München - Entscheidung vom 18.01.2001

29 U 2962/00

Normen:
UWG § 1 § 3
PAO § 52 a Abs. 1 S. 1
BOPA § 16
BRAO § 59 a Abs. 1 S. 1
BORA § 8
PartGG § 8 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
BB 2001, 592
DB 2001, 809
DStR 2001, 1183
NJW-RR 2001, 1358
OLGR-München 2001, 257

Die Klägerin, die Berufskammer der deutschen Patentanwälte, beanstandet den von der Beklagten verwendeten Briefkopf als Verstoß gegen das Standesrecht der Patent- und Rechtsanwälte sowie gegen Wettbewerbsrecht. Die [...]
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