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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.02.2001

3 Ss 1029/00

Normen:
StGB § 59
StPO § 267

Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Herford vom 14.07.2000 wegen unerlaubten Besitzes eines verbotenen Gegenstandes - eines sogenannten 'Nun Chaku' - zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 DM [...]
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