Die zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 RpflG ) hat Erfolg. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluß ist nichtig, weil eine entsprechende Kostengrundentscheidung fehlt (vgl. [...]
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