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OLG Hamm - Entscheidung vom 28.06.2001

23 W 199/01

Normen:
ZPO § 103 Abs. 1 § 101 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 2002, 186
OLGReport-Hamm 2002, 230

Die zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 RpflG ) hat Erfolg. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluß ist nichtig, weil eine entsprechende Kostengrundentscheidung fehlt (vgl. [...]
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