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OLG Hamm - Entscheidung vom 26.04.2001

23 W 594/00

Normen:
ZPO § 696 Abs. 1
KV Nr. 1201

Fundstellen:
AGS 2002, 44
JurBüro 2002, 89
OLGReport-Hamm 2002, 59

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist gemäß § 5 Abs. 2 GKG zulässig und überwiegend auch begründet. Der Beteiligte zu 1) macht zu Recht geltend, dass die Gebühr für das Verfahren im allgemeinen nach Nr. 1201 des [...]
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