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OLG Hamm - Entscheidung vom 15.02.2001

23 W 616/00

Normen:
ZPO § 104 Abs. 3 § 567 § 577

Fundstellen:
AGS 2001, 134
AnwBl 2002, 437

Die sofortige Beschwerde der Klägerin (§ 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RpflG ) ist zulässig und begründet. Die Klägerin ist durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluß beschwert. Zwar ist ihr [...]
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