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OLG Hamm - Entscheidung vom 26.11.2001

23 W 168/01

Normen:
BRAGO § 23 Abs. 1 S. 1
BGB § 779 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 2002, 173
JurBüro 2002, 364
OLGReport-Hamm 2003, 40

Die zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg. Der Ansatz einer Vergleichsgebühr gemäß § 23 BRAGO zugunsten der Klägerin ist rechtens. In der mündlichen Verhandlung vom 31.10.2000 vor dem hiesigen [...]
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