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OLG Hamburg - Entscheidung vom 05.06.2001

8 W 157/01

Normen:
BRAGO § 53
VV-RVG Nr. 3401 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004)

Fundstellen:
AGS 2002, 41
OLGReport-Hamburg 2001, 462

Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Die Klägerin mit Sitz in Frankfurt hatte ihre Frankfurter Prozessbevollmächtigten mit der Erwirkung eines [...]
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