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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 30.08.2001

6 U 132/00

Normen:
ZPO § 313 a Abs. 1 § 91 Abs. 1 § 713
BGB § 826

Fundstellen:
GRUR 2002, 192

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg. Allerdings ist die Kostenfeststellungsklage zulässig. Der in der einseitigen [...]
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