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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.07.2001

20 W 527/00

Normen:
BGB § 242 § 196 Abs. 1 Ziff. 7 § 198 S. 1 § 1836 Abs. 2 S. 1 a.F. § 204
FGG § 13 a Abs. 1 S. 1
KostO § 131 Abs. 2 § 30 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1510
OLGReport-Frankfurt 2001, 250

Die kraft Zulassung im angefochtenen Beschluss statthafte (§ 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG ) und auch im übrigen zulässige sofortige weitere Beschwerde ist begründet, weil der angefochtene Beschluss auf einer Verletzung des [...]
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