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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.06.2001

1 WF 92/01

Normen:
ZPO § 114 § 323

Der Kläger hat auf dahingehende Aufforderung der Beklagten durch notarielle Urkunde vom 18.9.2000 den Kindesunterhalt für die beiden Kinder, geb. am 26.9.1995 und, geb. am 16.7.1990 in Höhe von 320,- und 417,- DM [...]
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