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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.06.2001

6 W 91/01

Normen:
ZPO § 93 § 99 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2001, 281

I. Die Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner eine markenrechtliche Unterlassungsverfügung erwirkt, nachdem sie auf die Abmahnung hin keine Reaktion erhalten hatte. Nachdem der Antragsgegner mit dem Widerspruch [...]
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