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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.11.2001

6 W 197/01

Normen:
BRAGO § 59 § 26 § 37 Nr. 7 § 40 § 31
ZPO § 97 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 2002, 140

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtspfleger hat mit Recht die Festsetzung einer Vollstreckungsgebühr nach § 59 BRAGO sowie einer darauf bezogenen Kostenpauschale nach § 26 BRAGO [...]
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