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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.08.2001

23 U 197/00

Normen:
ZPO § 767 § 767 Abs. 1 § 726 § 765 § 797 Abs. 4, Abs. 1 Nr. 5 § 767 Abs. 2 § 91 § 344 § 708 Nr. 10 § 713
MaBV § 3 § 12
BGB § 134 § 641 § 196 Abs. 1 Nr. 1 § 201 § 218 Abs. 1 S. 2
GewO § 34 c Abs. 1 S. 2 Nr. 2
AGBG § 11 Nr. 15 § 9 § 1 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2002, 515
OLGReport-Düsseldorf 2002, 28

Die zulässige Berufung der Klägerin ist begründet. I. Die Klage ist analog § 767 ZPO als prozessuale Gestaltungsklage, gerichtet auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Titels, zulässig. a) Einwendungen, mit denen [...]
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