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OLG Dresden - Entscheidung vom 05.10.2001

11 AR 196/01

Normen:
ZPO § 122 § 279 § 123
GKG § 49 § 54 Nr. 1 § 58 Abs. 2 § 58 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
Rpfleger 2002, 213

I. Der Kläger hat die Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Vermögensübernahme auf Bezahlung von Verbindlichkeiten ihres Sohnes in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Dagegen hat der Kläger [...]
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