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OLG Celle - Entscheidung vom 16.08.2001

13 U 299/00

Normen:
BGB § 179

A. Die zulässige Berufung hat Erfolg. I. Die Beklagte haftet dem Kläger entsprechend § 179 BGB auf Bezahlung seiner Werkleistungen. Die Beklagte ist dem Kläger zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie ihm als Botin [...]
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