[Tatbestand entfällt gem. § 313 a ZPO .] Die zulässige Klage ist zum Teil begründet. Dem Kläger steht aus §§ 839 , 847 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land in Höhe von 875,00 DM zu. [...]
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