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FG Sachsen - Entscheidung vom 26.06.2001

3 Ko 1116/01

Normen:
GKG § 13 Abs. 1
BRAGO § 24

Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss hält der Rechtsüberprüfung stand. 1. Eine Erledigungsgebühr ist nicht entstanden. Das Verfahren hat sich dadurch erledigt, daß der Erinnerungsgegner die Vollziehung [...]
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