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FG Nürnberg - Entscheidung vom 04.05.2001

II 229/99

Normen:
AO § 191
HGB § 25 Abs. 1

Fundstellen:
EFG 2001, 949

Streitig ist, ob die Klägerin ein unter lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortgeführt hat und deswegen nach § 25 Abs. 1 HGB zu Recht mit Haftungsbescheid gem. § 191 AO für rückständige [...]
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