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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 19.01.2001

11 Ko 22/00

Normen:
GKG § 13 Abs. 1 Satz 1

Dem Erinnerungsführer und Beklagten (dem Finanzamt - FA -) sind in dem Hauptsacheverfahren wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung für 1992 die Verfahrenskosten auferlegt worden, nachdem er die zwischen [...]
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