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FG München - Entscheidung vom 01.08.2001

3 K 1959/98

Normen:
AO § 218 Abs. 2
AO § 240

I. Streitig ist, ob zur Umsatzsteuerschuld aus dem Voranmeldungszeitraum Dezember 1996 Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin, eine KG, reichte am 10. Februar 1997 beim Finanzamt München I eine [...]
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