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FG Hamburg - Entscheidung vom 13.02.2001

VI 156/00

Fundstellen:
EFG 2001, 774
GmbHR 2001, 680

Unter 'Jahresüberschuss' ist zwar nach § 275 Abs. 2 HGB das Jahresergebnis zu verstehen, dass sich nach Saldierung sämtlicher Erträge und betrieblicher Aufwendungen (einschließlich der Tantiemeaufwendungen) ergibt. Bei [...]
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