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FG Berlin - Entscheidung vom 05.12.2001

2 K 9533/99

Normen:
InvZulG § 3 Nr. 4
InvZulG § 5 Abs. 1 Nr. 3
InvZulG § 5 Abs. 3

Die seit 1992 mit dem Handwerkszweig 'Elektroinstallation' in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Berlin eingetragene Klägerin betreibt die Bereitstellung von Licht- und Tontechnik für Veranstaltungen, [...]
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