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EuGH - Entscheidung vom 11.10.2001

Rs C-95/99

Normen:
EWG-Vertrag Art. 51
EG-Vertrag Art. 51
EG Art. 42
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung(EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung (ABl. L 230, S. 6, im Folgenden: Verordnung Nr. 1408/71) Art. 1 Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2002, 41
EuGH Slg. 2001, I-7413
EuroAS 2002, 5
InfAuslR 2001, 490
SGb 2002, 1660
ZAR 2001, 275

[01] Das Bundessozialgericht hat mit Beschlüssen vom 15. Oktober 1998, beim Gerichtshof eingegangen am 17. März 1999 (C-95/99 bis C-98/99) und am 17. Mai 1999 (C-180/99), gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 [...]
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