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BayObLG - Entscheidung vom 11.04.2001

1Z AR 2/01

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
FGG § 22 Abs. 2
GVG § 132 Abs. 3
EGGVG § 10 Abs. 1

1. Der Senat hat seiner vom anfragenden 2. Zivilsenat angesprochenen Entscheidung vom 14.10.1996 die Auffassung zugrunde gelegt, dass der in § 22 Abs. 1 Satz 2 FGG vorgesehene Beginn einer Rechtsmittelfrist nicht von [...]
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