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BayObLG - Entscheidung vom 11.07.2001

3Z BR 175/99

Normen:
AktG § 306 Abs. 7
BRAGO § 10 Abs. 1

Fundstellen:
AG 2001, 595
DB 2001, 2138
JurBüro 2001, 644
OLGReport-BayObLG 2002, 96

I. Mit Beschluss vom 25.2.1999 hat das Landgericht den Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der Antragstellervertreter in der ersten Instanz auf jeweils 363636,36 DM festgesetzt. Hiergegen wendet sich die am [...]
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