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BayObLG - Entscheidung vom 23.02.2001

2Z BR 36/01

Normen:
WEG § 21 Abs. 3, 4

Fundstellen:
FGPrax 2001, 106
NZM 2001, 537
ZMR 2001, 567

I. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalterin bis 31.12.1998 die Antragsgegnerin war. Der Streithelfer der Antragsgegnerin ist Architekt. Am 8.5.1995 beschlossen die [...]
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